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Zunächst erfolgte die vorschriftsmäßige Demontage der alten Asbestzementtafeln, dazu war vorab eine Anmeldung der Maßnahme bei den zuständigen Behörden gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) notwendig. Die einzelnen Zementtafeln mit den Abmessungen 1,25 x 2,50 m wurden vorsichtig und zerstörungsarm abgenommen. Später bekam die so freigelegte Holzrahmenkonstruktion eine neue OSB-Unterbauplatte aus Holz. Bei der Holzwerkstoffplatte setzten die Handwerker auf eine wasserfestverleimte, 18 mm starke OSB/4- Flachpressplatte, die sich gerade im Bereich der Außenbekleidung auf Fachwerkhäusern bewährt hat und zusammen mit dem Böger-Klinkersystem bauaufsichtlich zugelassen ist.

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